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| Anfrage: Umsetzung der Prinzipien von New Work in der Verwaltung der Stadt Hagen

Das Konzept „New Work“ bezeichnet den Wandel von Arbeitsformen im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung. Klassische Arbeitsformen und Organisationsstrukturen werden in Konsequenz des gesellschaftlichen Wandels und neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Vernetzung durch Arbeitgeber angepasst. Diese Möglichkeiten für die zeitliche, räumliche und organisatorische Gestaltung der Arbeit sollen die Eigenverantwortung und persönlichen Freiheiten jedes einzelnen Mitarbeiters fördern, aber auch bessere Kooperation ermöglichen und das Gemeinschaftsgefühl steigern. Die zentralen Werte von „New Work“ sind Selbstständigkeit, Work-Life Balance, lebenslanges Lernen, und die Stärkung der allgemeinen Handlungsfähigkeit. Dies fördert die Bereitschaft der Mitarbeiter sich neu zu erfinden und steigert Kreativität, Produktivität und Flexibilität.

Gerade deswegen stellt sich die Frage, wie die Hagener Verwaltung mit den Instrumentarien des Konzeptes „New Work“ umgeht und ob diese gezielt gefördert werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind die oben genannten Werte auch für die Stadt Hagen von entscheidender Wichtigkeit. Sie stehen für die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft einer kommunalen Verwaltung. Kommunale Verwaltungen können in diesem Sinne auch als Vorbild für den notwendigen Wandel bei Arbeitsmodellen und Betriebskultur dienen. Positive Beispiele aus Karlsruhe, München und anderen Städten Deutschlands zeigen bereits, dass die Umsetzung der Prinzipien von „New Work“ viele positive Ergebnisse für die Produktivität von Verwaltungen und die Qualität ihrer Serviceangebote erzielen kann.

Daher stellen wir folgende Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2019 gem. § 5 GO:

  1. Ist das momentane Gleitzeitmodell nach Meinung der Verwaltung flexibel genug oder ist eine weitere Flexibilisierung in Zukunft geplant?
  2. Wie viele Mitarbeiter der Stadt Hagen pendeln regelmäßig aus einer anderen Kommune zur Arbeit (falls bekannt)? Kommen für diese Mitarbeiter aus Sicht der Verwaltung andere Arbeitszeitmodelle, z.B. Mobile Working oder Vertrauensarbeitszeit in Frage?
  3. Gibt es Mitarbeiter der Stadt, die teilweise oder vollständig im Homeoffice arbeiten?
    1. Falls ja, in welchen Bereichen sind diese tätig?
    2. Falls ja, bekommen alle Arbeitnehmer, die dies wünschen und deren Tätigkeit insoweit geeignet ist, grundsätzlich die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten?
    3. Falls ja, stellt die Stadt Arbeitsmaterial/ einen Homeoffice-Arbeitsplatz zur Verfügung?
    4. Falls nein, ist die Möglichkeit der Arbeit aus dem Homeoffice heraus in Zukunft geplant?
    5. Falls nein, was steht der Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen in geeigneten Bereichen entgegen?
  4. Werden insbesondere die Führungskräfte der Stadt nur nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet oder gibt es auch Mitarbeiter, die im Rahmen von Vertrauensarbeitszeitmodellen mit Zielvorgaben arbeiten?
  5. Nutzt die Stadt Hagen moderne Bürokonzepte, wie zum Beispiel Gemeinschaftsräume, Besprechungsräume, Arbeitsflächen im Außenbereich, um die Kreativität, Kommunikation und Vernetzung der Mitarbeiter zu fördern?
  6. Nutzt die Stadt Hagen moderne Formen der Zusammenarbeit der Mitarbeiter untereinander (z.B. Projektarbeit in interdisziplinären Teams)?
    1. Falls ja, in welchen Bereichen?
    2. Falls nein, sieht die Stadt Potenzial für solche Projektteams?
  7. Sind den Mitarbeitern in allen Bereichen der Verwaltung dauerhaft feste Aufgaben zugewiesen oder wird auch institutionalisierte job-rotation bzw. der Wechsel von einzelnen Arbeitsaufgaben praktiziert?
  8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt haben in den vergangenen fünf Jahren Elternzeit in Anspruch genommen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären berechtigt gewesen, haben aber keine Elternzeit in Anspruch genommen? (Bitte, wenn möglich, nach Jahr, Geschlecht des Mitarbeiters und Dauer der Elternzeit aufschlüsseln)
  9. Gibt die Stadt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in geeigneten Bereichen die Möglichkeit, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder dauerhaft oder zumindest im Einzelfall mit an den Arbeitsplatz zu nehmen?
    1. Falls es die Möglichkeit gibt, Kinder dauerhaft mit an den Arbeitsplatz zu nehmen: Werden bestimmte Maßnahmen vorgenommen, um die Arbeitsplätze kindgerecht zu gestalten?
    2. Falls nein, ist die Möglichkeit Kinder mit an den Arbeitsplatz zu nehmen in Zukunft geplant?
    3. Falls nein, was steht der Schaffung einer solchen Möglichkeit in geeigneten Bereichen entgegen?
  10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt haben in den vergangenen fünf Jahren Pflegezeit in Anspruch genommen? (Bitte, wenn möglich, nach Jahr, Geschlecht des Mitarbeiters und Dauer der Pflegezeit aufschlüsseln)
  11. Wie viele Beschäftigte der Stadt gehen neben ihrer Tätigkeit bei der Stadt einer weiteren Beschäftigung gegen Entgelt nach? Sofern bekannt, wie viele Mitarbeiter der Stadt studieren neben ihrer Tätigkeit bei der Stadt?
  12. Gibt es für alle Mitarbeiter der Stadt die Möglichkeit an bezahlten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen?
    1. Wie viele Mitarbeiter haben diese Möglichkeit in den letzten fünf Jahren in Anspruch genommen? Welche Bereiche und Schwerpunkte umfasst das Weiterbildungsangebot der Stadt?
    2. Ist für die nächsten Jahre ein Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten geplant?
  13. Nutzt die Stadt Dienste von freiberuflichen Experten für Weiterbildungen oder werden diese ausschließlich von gewerblichen Anbietern durchgeführt?
  14. Ermöglicht die Stadt Hagen ihren Angestellten ein Sabbatjahr in Anspruch zu nehmen? Wie viele Beamte und ggf. Angestellte haben in den vergangenen fünf Jahren ein solches Jahr in Anspruch genommen?

 

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