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| Antrag: Kinderschutz in Hagen

Mit den Verwaltungsvorlagen 0155/2017 und 0155-1/2017 wurden im letzten Jahr das Maßnahmen- und Angebotskonzept im Kinderschutz beschlossen. Zusätzlich wurde auf Antrag der CDU-Fraktion im JHA am 21.06.2017 eine Stellenausweitung bei den Familienhebammen beschlossen.

Das Gesamtkonzept Kinderschutz wurde im Rat im Dezember 2012 beschlossen und ab 2013 umgesetzt. Seit 2015 sind viele Geflüchtete und Zuwanderer nach Hagen gekommen.

Die Antragsteller wünschen zu erfahren, inwieweit die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. werden und ob insgesamt die installierten Hilfen noch ausreichend sind.

Die Fraktionen CDU, Bündnis90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP beantragen daher folgenden Tagesordnungspunkt zur Sitzung des JHA am 28.11.2018:

1. Bericht der Verwaltung
2. Diskussion
3. Anträge

Antrag:

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss den aktuellen Stand zur Umsetzung der im vorigen Jahr beschlossenen Maßnahmen im Kinderschutz zu berichten.

Auf folgende Fragen soll dabei besonders eingegangen werden:

1. Familienhebammen:

  • Wie entwickeln sich in Hagen die Geburtenzahlen?
  • Wie viele Familienhebammen und FGKiKP1 sind im Einsatz?
  • Konnte die Stellenausweitung realisiert werden?
  • Werden trotz geänderter gesetzlicher Bestimmungen weiterhin spezielle Gruppenangebote (Babyschwimmen, Mutter-Kind-Frühstück usw.) gemacht?
  • Kann der Anteil migrationsspezifischer Bedarfe benannt werden?

2. Familienbegleitung

  • Wie entwickeln sich die Fallzahlen?
  • Wie stellt sich die Personalsituation dar?
  • Kann der Anteil migrationsspezifischer Bedarfe benannt werden?
  • Ist ein primärpräventives Arbeiten noch gegeben oder wird nur noch in hochbelasteten Familien gearbeitet?

3. Öffentlichkeitsarbeit/Fachtage

  • Welche Fachtage wurden 2017/2018 durchgeführt?
  • Welche Fachtage sind für 2019 geplant?
  • Gibt es schon ein Konzept oder Konzeptskizzen für eine Internet(Web)-Präsenz?

4. Werden die Fördermittel des Bundes auch über den 31.12.2018 hinaus gezahlt?

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