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| Antrag: Mahnschreiben Rundfunkgebühren

Die Stadt verschickt regelmäßig Vollstreckungsankündigungen im Auftrag des sogenannten „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“, der für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständig ist. Weil der Beitragsservice über keine Vollstreckungskräfte verfügt, wird die Angelegenheit an die für den säumigen Zahler zuständige Kommune weitergeleitet. Grundlage ist dabei der Paragraph 10 (6) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Für das Eintreiben der Kosten erhält die Stadt lediglich eine Fallpauschale von 23 Euro. Laut Auskunft der Verwaltung vom 06.09.2016 müsste die Pauschale zur Deckung der Kosten eigentlich bei 38 Euro pro Fall liegen. Dadurch entstehen jährlich zusätzliche Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich.

Viele Bürger sind offenbar nicht ausreichend über Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bzw. Ermäßigung der Beiträge informiert. So suchen auch Personen, die unter die diversen Befreiungstatbestände fallen regelmäßig die Beratung der Verbraucherzentrale auf, nachdem bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Aus Sicht der FPD-Fraktion macht es daher Sinn, den Vollstreckungsankündigungen das Faltblatt der Verbraucherzentrale (siehe Anlage) beizulegen. Die Schuldner haben somit die Möglichkeit sich direkt über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren, ggf. professionelle Hilfe zu suchen und zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Dies kann unter Umständen sogar mittelfristig die Fälle von Zahlungsverweigerung senken und damit Kosten auf Seiten der Stadt einsparen. Laut Auskunft der Verbraucherberatung in Hagen wird bereits in einigen anderen Kommunen so verfahren.

Daher stellen wir folgenden Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2018 gem. §6 GO:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit zukünftig den Vollstreckungsschreiben, die im Auftrag des „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“ verschickt werden, das Informationsfaltblatt „Rundfunkgebühren“ der Verbraucherzentrale NRW beizulegen.

 

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