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| Antrag: Beteiligung am Landesprogramm Talentschulen

Das Schulministerium des Landes NRW hat einen Wettbewerb für 60 Talentschulen in NRW ausgerufen. Damit ergibt sich für Hagen eine besondere Chance, eine oder mehrere Schulen mit zusätzlichen Mitteln zur Förderung von Schülern und Schülerinnen mit besonderen Herausforderungen auszustatten. Diese Chance sollte unbedingt genutzt werden.

Die teilnehmenden Schulen werden durch einen Zuschlag in Höhe von 20% auf den Grundstellenbedarf mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. Der Zuschlag soll dabei so bemessen werden, dass neben den notwendigen zusätzlichen Lehrkräften beispielsweise auch zusätzliche Schulsozialarbeiter beschäftigt werden können. Außerdem erhalten die Schulen weitere Unterstützung durch ein zusätzliches Fortbildungsbudget. Eine wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs ist geplant.

Im Mittelpunkt des Schulversuchs steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“ für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Kern beinhaltet die Fördersäule ein zusätzliches fachliches Angebot (im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung), ab Jahrgangsstufe 7 in einem weiter aufgefächerten Fächerspektrum, und verbindliche individuelle Beratungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung. Bewerber-Schulen geben an, ob sie ihr Profil im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung auf- bzw. ausbauen werden und erstellen ein entsprechendes fachliches Umsetzungskonzept.

Die ausgewählten Talentschulen sollen verstärkt die Netzwerke vor Ort nutzen und eng mit dem Schulträger, den umliegenden Schulen und den weiterführenden Bildungseinrichtungen kooperieren und sich mit den Schul- und Bildungspartnern vor Ort vernetzen. Talentschulen sollen die modernste Pädagogik, die dazugehörige personelle Ausstattung und die modernste digitale Infrastruktur erhalten.

Die Fraktionen von FDP und CDU im Rat der Stadt Hagen stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des Rates am 27.11.2018 gem. §6 GO:

Die Verwaltung wird mit der Entwicklung eines Konzepts zur Bewerbung von Hagener Schulen für das Landesprogramm „60 Talentschulen in NRW“ beauftragt.

Die Verwaltung prüft, in welchem sozial-räumlich benachteiligten Stadtteil von Hagen mit einer entsprechend zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen sich eine Schule mit Sekundarstufe I zur Talentschule entwickeln kann. Dabei werden insbesondere die Zusammensetzung der Schülerschaft über die Verteilung der Schulformempfehlungen der abgebenden Grundschulen, der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, die Wiederholerquote, die Ergebnisse der zentralen Prüfungen und die Schulabschlüsse und Übergänge in die Sekundarstufe II der in Frage kommenden Schulen berücksichtigt.

Es wird angestrebt, dass sich mindestens zwei Hagener Schulen für das Landesprogramm bewerben.

Auf Grund der Bewerbungsfrist am 6. Dezember 2018 berichtet die Verwaltung dem Schulausschuss am 06. November 2018 ausführlich zum geplanten Antrag.

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